Das während des Bürgergeldbezugs neu gebaute Einfamilienhaus
Bürgergeldempfänger gelten nicht als hilfebedürftig, wenn sie ein (zu) großes Einfamilienhaus gebaut haben und dessen Wert zur Sicherung des Lebensunterhalts nutzen können.
Dem aktuell vom Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen entschiedenen Verfahren lag ein Eilantrag einer Familie aus dem Emsland zugrunde. Diese hatte …
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